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Vorraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld

postauthoriconGeschrieben von: Bernd

Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird ab der siebten Woche der Erkrankung für eine Dauer von bis zu 78 Wochen von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit überhaupt ein Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld besteht. Wichtigste Voraussetzung ist eine festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Vor allem aber muss grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Arbeitnehmer haben aufgrund ihres Arbeitsvertrags den Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nur einen Anspruch auf Krankengeld, wenn dieses im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Gleiches trifft für Privatversicherte zu – sie können die Zahlung von Krankentagegeld in ihrem privaten Versicherungsvertrag einschließen lassen und hier frei wählen, ab welchem Tag das Krankentagegeld ausgezahlt werden soll.

Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sollten zur Sicherung eines Grundeinkommens im Krankheitsfall unbedingt die Zahlung von Krankengeld in ihrem Vertrag vereinbaren. Während Angestellte einen Anspruch auf die Gehaltsfortzahlung für eine Krankheitsdauer von bis zu sechs Wochen haben und der Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld erst mit der siebten Krankheitswoche beginnt, können Selbstständige den Beginn der Zahlung von Krankengeld schon auf den ersten Tag der Erkrankung legen.

 

 

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