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Versicherung

Nicht Krankenversicherte - in Deutschland überhaupt möglich?

postauthoriconGeschrieben von: Tim

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitssuchende haben in dieser Frage keine Wahl, sie fallen unter die gesetzliche Pflichtversicherung, die Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt an den Träger überwiesen. Gesetzlich Versicherte haben also überhaupt keine Möglichkeit, sich vor einer Krankenversicherung „zu drücken“. Es gibt jedoch einige Situationen, in denen Personen aus der bisherigen Krankenversicherung ausscheiden, wie beispielsweise der Eintritt in die Selbstständigkeit oder eine Scheidung. In einigen Fällen bleibt es unentdeckt, wenn eine Person keine neue Krankenversicherung abschließt. Und so ist es auch in Deutschland tatsächlich möglich, dass Menschen nicht krankenversichert sind. Muss ein Arzt aufgesucht werden, so kann der Patient noch immer behaupten, er sei Privatpatient und die Rechnung selbst begleichen.

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Leistungsdauer von Krankengeld

postauthoriconGeschrieben von: Bernd

Krankengeld sollte nicht mit der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung verwechselt werden. Erkrankt ein Arbeitnehmer, so ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung seines Entgelts verpflichtet, und zwar mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen. Besteht die Krankheit danach fort, konnten noch keine Therapieerfolge erzielt werden, so wird die Leistung von Krankengeld durch die Krankenkasse fällig. Krankengeld wird im Fall einer langwierigen Erkrankung für einen Zeitraum von längstens 78 Wochen gezahlt, die Zahlung beginnt ab der siebten Krankheitswoche. Die Leistungsdauer von Krankengeld von 78 Wochen betrifft jedoch nur eine Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Kommt eine zweite Erkrankung hinzu, deren Ursache in der Primärerkrankung begründet liegt, verlängert sich die Leistungsdauer vom Krankengeld dadurch nicht.

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Vorraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld

postauthoriconGeschrieben von: Bernd

Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird ab der siebten Woche der Erkrankung für eine Dauer von bis zu 78 Wochen von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit überhaupt ein Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld besteht. Wichtigste Voraussetzung ist eine festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Vor allem aber muss grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Arbeitnehmer haben aufgrund ihres Arbeitsvertrags den Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nur einen Anspruch auf Krankengeld, wenn dieses im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Gleiches trifft für Privatversicherte zu – sie können die Zahlung von Krankentagegeld in ihrem privaten Versicherungsvertrag einschließen lassen und hier frei wählen, ab welchem Tag das Krankentagegeld ausgezahlt werden soll.

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